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01
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Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Als Kfz-Gutachter in Hessen sind wir schnell vor Ort. Wir helfen Ihnen gerne!
02
Fahrzeug besichtigen
Unser Sachverständigenbüro bietet Ihnen kostenfreie Vor-Ort-Begutachtungen. Egal ob am Arbeitsplatz, zu Hause oder direkt am Unfallort - wir kommen zu Ihnen, um Ihr Fahrzeug zu begutachten.
03
Gutachten Kalkulieren
Als KFZ-Sachverständiger kalkuliere ich den tatsächlichen Schaden, ermittele den Restwert, den Wiederbeschaffungswert sowie die Stundensätze in Fachwerkstätten.
04
Versicherung zahlt
Sobald der Gutachtenprozess abgeschlossen ist, erfolgt die direkte Überweisung der ermittelten Schadenssumme von der Versicherung des Unfallgegners auf Ihr Konto, ohne Umwege.

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Kostenlose Anfahrt für Unfallgutachten: Bequeme und kostenfreie Begutachtung vor Ort

Nutzen Sie unseren Service für Unfallgutachten und sparen Sie mit unserer kostenlosen Anfahrt! Unsere Experten kommen direkt zu Ihnen, um eine gründliche und kostenlose Begutachtung für Geschädigte vor Ort durchzuführen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihnen bei Unfallschäden eine schnelle und effiziente Lösung zu bieten.

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Häufig gestellte Fragen

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zur Unfallgutachten

Ja! Als Geschädigter hast du das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zur Beweissicherung und Schadensfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung einen Gutachter vorschlägt. Die Kosten für den Kfz-Gutachter sind erstattungsfähig und müssen von der regulierenden Versicherung übernommen werden!

Die Gebühren für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche gemäß § 249 BGB und müssen im Rahmen der Schadensregulierung vom Verursacher des Schadens oder dessen Versicherung erstattet werden.

Abhängig vom Umfang des Schadens sollten Sie mit einer Beurteilungszeit von etwa 20 bis 45 Minuten rechnen. Die Fertigstellung des Gutachtens erfolgt bei mir innerhalb von nur 24 Stunden.

Die Untersuchung des Fahrzeugs kann bei Ihnen zu Hause, an der Unfallstelle, in Ihrer Werkstatt oder sogar an Ihrem Arbeitsplatz durchgeführt werden. Ich komme dorthin, wo Sie es wünschen!

Ein Kfz-Gutachten bietet eine ausführliche Darstellung der Schadenshöhe, des Umfangs des Schadens und des Fahrzeugwerts vor und nach dem Schadenereignis.

Ich gewährleiste, dass Sie alle erstattungsfähigen Kosten erhalten, die Ihnen zustehen, und diese sind oft höher als erwartet.

Im Falle der Haftpflicht übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dessen Verantwortung. Die Versicherung deckt Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Gebühren für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen sowie Anwaltskosten. Unter Umständen bestehen auch weitere Ansprüche aufgrund des Unfallschadens.

Absolut! Als Geschädigter steht es Ihnen frei, den Schadenbetrag auszahlen zu lassen. Sie können entscheiden, ob Sie das Geld für Reparaturen verwenden möchten oder nicht. Diese Abwicklung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Beachten Sie jedoch, dass nur die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.

Die Antwort darauf lautet immer: Nein! Der Kfz-Sachverständige der Versicherungsgesellschaft vertritt hauptsächlich die Interessen der Versicherung, die für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Es ist ratsam, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Dadurch wird sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Abschreibungen und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es immer empfehlenswert, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Dies gilt ohne Ausnahme für jeden Schadensfall. Denn in der Regel gibt es keine einfachen Schadensfälle. Auch wenn die gegnerische Versicherung eine schnelle Abwicklung signalisiert, sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Kosten für den Rechtsanwalt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen – immer!

Zur umfassenden Schadensregulierung können neben dem eigentlichen Schaden auch verschiedene weitere Ersatzansprüche entstehen, wie:

  • An- und Abmeldekosten
  • Abschleppkosten
  • Umbaukosten
  • Kosten für Reparaturbestätigungen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Arztkosten
  • Bergungskosten
  • Pauschalen für den Aufwand
  • Entsorgungskosten
  • Gerichtskosten
  • Transportkosten

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Telefonisch sind wir 24h an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. Auf schriftliches Anfrage reagieren wir Montag – Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr innerhalb kurzer Zeit.

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